Jetzt noch einfacher: Seit Mai 2011 sind in Deutschland für viele EU-Bürger bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen keine Arbeitserlaubnisse mehr erforderlich. Auch bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen ist die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig in alle Branchen möglich.

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